Flurbereinigung

Flurbereinigung 1975 bis 1985

Der Landbesitz, der zu den einzelnen Höfen gehörte, änderte sich im Laufe der Zeit allein durch Erbschaft, Verkauf, Zukauf oder Tausch. So lagen die zu einem Hof gehörenden Wirtschaftsflächen oft weit verstreut und ließen ihre Bearbeitung manchmal recht zeitraubend werden. Eine grundlegende Verbesserung konnte nur durch eine Neuordnung der Gemarkung erreicht werden. Das heißt: eine Flurbereinigung war notwendig.
Folgende Punkte sollten erfüllt werden:
Ausbau des Wege- und Gewässernetzes
Zusammenlegung der bisher verstreut liegenden Grundstücke
Verbesserung der Grundstücke durch Tiefumbruch und Drainage

Bereits 1962 und 1962 fanden erste Aufklärungsversammlungen statt. Die zu bereinigende Fläche betrug 1.540 ha und war verteilt auf 280 Grundstückseigentümer mit 813 Teilstücken.
Nach mehreren Querelen wurde 1979 der konkrete Flurbereinigungsplan vorgestellt. Bis Ende 1985 konnten alle Grundbuchberichtigungen durchgeführt werden.
Insgesamt waren aus 813 Teilstücken jetzt 343 geworden. Insgesamt 31 km Straßen und Wege wurden ausgebaut; ca. 235 ha wurden durch Tiefumbruch kultiviert, Drainagen wurden auf 84 ha gelegt und auch der Gewässerbau (ca. 15 km), die Landschaftspflege (Reihenpflanzung ca. 14 km, Flächenpflanzung ca. 0,2 ha sowie eine Teichanlage mit ca. 0,1 ha konnten berücksichtigt werden.
Die Maßnahme kostete 4.931.900,00 DM, davon flossen Zuschüsse von 71 % = 3.484.600,00 DM aus Bundes- und Landesmitteln.

Vereinfachte Flurbereinigung Hoysinghausen nach § 86 FlurbG
Informationen zum Verfahren Nr. 2426
Verfahrensgröße = 1481 ha
Anzahl der beteiligten Flächeneigentümer = 206

Landentwicklung durch Bodenordnung, Bodenmanagement und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend der sich stetig ändernden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt, die mit der Durchführung der Verfahren verfolgt wurden.
Aktuelle Verfahren verfolgen Belange zur Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben.
Eine Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerechte Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben.
Daneben haben Flurbereinigungen den Auftrag, zur Landentwicklung Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur (ldw. Wege), des Bodenschutzes sowie Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung und zur Dorferneuerung herzustellen.
Um dabei den Ansprüchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestmöglich entsprechen zu können, wurden bereits 1991 die Leitlinien „Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem FlurbG“ herausgegeben. Dem Zweck der Flurbereinigung dienende bauliche Anlagen werden mit Zuwendungen gefördert.
Mit Datum vom 01.01.2005 sind die Ämter für Agrarstruktur in die Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften überführt worden. Organisatorisch gehört die Fachverwaltung dort zum Dezernat 3 (Amt für Landentwicklung). Als kompetenter Partner für den ländlichen Raum ist die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung weiterhin für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zuständig.

“Wir Menschen werden wohl immer mit mehr oder weniger Brauchtum begleitet sein,  denn nur durch das gemeinsame Erleben, durch das gemeinsame Feiern und Trauern wird der Dorfzusammenhalt gestärkt.“